Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für den Verleih und Selbstnutzung der LuigiToGo GbR

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge zwischen LuigiToGo GbR (im Folgenden „Vermieter“) und seinen Kunden (im Folgenden „Mieter“) über die Vermietung von Pizzaöfen, Pavillons und weiterem Event-Equipment.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Vermieter vermietet dem Mieter das im Angebot spezifizierte Equipment. Der genaue Umfang der Mietgegenstände wird im jeweiligen Angebot festgelegt.

3. Vertragsschluss

3.1. Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich.

3.2. Mit der Bestellung eines Mietgegenstandes gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.

3.3. Das Mietverhältnis kommt erst durch die Bestätigung des Vermieters zustande. Bei Zustandekommen eines Mietverhältnisses erkennt der Mieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sowie die Sicherheitsinfo/Bedienungsanleitung (siehe Anlage) an.

3.4. Eine Untervermietung ist ausdrücklich nicht gestattet.

4. Mietdauer und Rückgabe

4.1. Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe des Equipments und endet mit der Rückgabe an den Vermieter.

4.2. Der Mieter ist verpflichtet, das Equipment pünktlich und in einwandfreiem Zustand (“besenrein” gereinigt) zum vereinbarten Abholtermin zurückzugeben.

4.3. Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter eine zusätzliche Mietgebühr verlangen.

5. Mietpreise und Zahlungsbedingungen

5.1. Der Vermieter gilt gemäß § 19 UStG als Kleinunternehmer, weswegen die angebotenen Preise sich als Endpreise verstehen. Ein Ausweis der gesetzlichen Mehrwertsteuer erfolgt entsprechend nicht.

5.2. Zahlungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

5.3. Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug etwaige Mahngebühren und/oder Verzugszinsen zu erheben.

6. Kaution

6.1. Der Vermieter kann eine Kaution verlangen, deren Höhe im Rahmen des Angebots festgelegt wird.

6.2. Die Kaution wird dem Mieter nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Equipments und nach Abzug eventuell entstandener Schäden zurückerstattet.


7. Pflichten des Mieters

7.1. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsachen sorgsam und gemäß den Anweisungen des Vermieters zu behandeln. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass weitere Personen, die den Ofen bedienen, sich an diese Anweisungen halten.

7.2. Schäden, Fehlfunktionen, Verluste oder Unfälle sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.

7.3. Der Vermieter kontrolliert den Zustand des Pizzaofens vor der Übergabe und dokumentiert eventuelle Mängel. Der Mieter bestätigt den einwandfreien Zustand bei der Übergabe.

7.4. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Verlust entstehen. Dies umfasst auch Folgeschäden, einschließlich der Kosten und Verluste, die dem Vermieter durch die Absage oder Verschiebung nachfolgender Veranstaltungen aufgrund der Beschädigung des Equipments entstehen. Dies umfasst ebenfalls die Kosten für notwendige Reinigungsarbeiten und Reparaturen, die durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht wurden.

7.5. Der Mieter ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass das Equipment ordnungsgemäß und sicher verwendet wird, insbesondere der Ofen, welcher mit Feuer betrieben wird.

8.Lieferung und Abholung

8.1. Der Vermieter liefert das Equipment an die vereinbarte Adresse und holt es am Folgetag wieder ab. Abweichende Vereinbarungen können nach Absprache getroffen werden.

8.2. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass zum Zeitpunkt der Lieferung und Abholung jemand anwesend ist, um das Equipment entgegenzunehmen bzw. zu übergeben.

8.3. Der Mieter trägt die Verantwortung für das Equipment ab dem Zeitpunkt der Übergabe bis zur Abholung durch den Vermieter.

9. Haftung des Vermieters

9.1. Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen beruhen.

9.2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

10. Haftung für Personen- und Sachschäden

10.1. Der Mieter ist verpflichtet, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um Personen- und Sachschäden zu vermeiden.

10.2. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Equipments entstehen.

10.3. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Pizzaofens oder anderer gemieteter Geräte entstehen, insbesondere durch unsachgemäßen Umgang mit Feuer oder Hitze.

11. Stornierung und Rücktritt

11.1. Der Mieter kann grundsätzlich kostenfrei stornieren.

11.2. Ab einem Monat vor Mietbeginn kann der Vermieter bis zu 50% der vereinbarten Mietkosten verlangen.

11.3. Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor dem Mietbeginn oder Nichtantreffen des Mieters zum vereinbarten Zeitpunkt kann der Vermieter bis zu 100% der vereinbarten Mietkosten verlangen.

12. Datenschutz

12.1. Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

12.2. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung des Vermieters.

13. Ausschluss von Ausfallentschädigungen

13.1. Sollte der Pizzaofen aufgrund eines Defekts oder ähnlicher Umstände nicht einsatzbereit sein, übernimmt der Vermieter keine Ausfallentschädigung, Haftung für Nutzungsausfälle oder sonstige indirekte Schäden, die dem Mieter entstehen könnten.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

14.3. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.